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Tel 07231- 32871 FAX 07231- 32186 |
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Sozialgericht.de |
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Willkommen auf den Informationsseiten der KANZLEI WERLING RENTENBERATER zum Sozialgerichtswesen in Deutschland.
Sie haben einen Antrag gegenüber einem Leistungsträger der sozialen Sicherung gestellt und sind mit seiner
Entscheidung nicht einverstanden? Dann finden Sie hier wichtige aber unverbindliche Informationen zu: * Rechtsbehelf einlegen? Voraussetzungen für einen Erfolg ...!* Selbstversuch oder Profi? Hilfe: neutrale Auskunft, Beratung und Vertretung * Falsche Entscheidung? Was tun, wenn man mit einer Entscheidung des Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden ist?* Bearbeitung ohne Ende? Was tun, wenn die Rentenbehörde sich viel Zeit zur Bearbeitung läßt?* Wo ist mein Sozialgericht? Zuständigkeitsregeln und Anschriften der Sozialgerichte * Anschriftenlisten der Sozialgerichte! |
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Voraussetzung für einen Erfolg ... ist, dass
die Voraussetzungen für den von Ihnen geltend gemachten Anspruch auch tatsächlich und rechtlich vorliegen.Eine ablehnende oder nur teilweise positive Entscheidung ergeht durch die Behörde
meist dann, wenn Unklarheiten über den geltend gemachten Anspruch bestehen, weil z.B. nicht sämtliche Leistungsvoraussetzungen nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht worden sind oder
tatsächliche bzw. rechtliche Aspekte von der Behörde anders beurteilt werden, als Gesetz und Rechtsprechung dies vorsehen oder Sie persönlich erwarten. |
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Falsche Entscheidung? Was tun, wenn man mit einer Entscheidung des Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden ist?Gegen eine Entscheidung des
Rentenversicherungsträgers, mit der Sie nicht einverstanden sind, sollten Sie Widerspruch oder ggfls. Klage einlegen. Behalten Sie die Begründung Ihres Widerspruchs oder ggfls. einer Klage Ihrem
Rechtsbeistand (z.B. Rentenberater, Rechtsanwalt) vor. Achtung: die entsprechende Frist beträgt bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfs-/Rechtsmittelbelehrung nur einen Monat. |
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Hilfe: neutrale Auskunft, Beratung und Vertretung rechtzeitig einschalten! Bevor man sich selbst in langwierige und zeitaufwändige eigene Bemühungen gegenüber der Behörde (z.B. LVA, BfA, Krankenkasse, Pflegekasse,
Versorgungsamt) einlässt ist es bei Streitigkeiten gegenüber einer Behörde meist sinnvoll, sich frühzeitig mit einem unabhängigen rechtlichen Berater (z.B. einem zugelassenen Rentenberater
(”speziallisierter Rechtsbeistand”), Rechtsanwalt oder einem Verband) in Verbindung zu setzen. Diese Personen kennen aus ihrer täglichen beruflichen Tätigkeit heraus meist ”Recht und Kniffe”, wie
man schnell zu seinem Recht kommt. Oder sie weisen klar die Grenzen auf, weshalb man sich keine Hoffnungen machen muss. |
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Bearbeitung ohne Ende?
Was tun, wenn die Rentenbehörde sich viel Zeit zur Bearbeitung läßt?Läßt sich die Rentenbehörde aus Ihrer Sicht “sehr viel
Zeit” bei der Bearbeitung Ihres Anliegens kann ggfls. Klage wegen Untätigkeit eingelegt werden. Vorsicht:
ein solcher Schritt kann die weitere Bearbeitung Ihrer Angelegenheit durch die Rentenbehörde unter Umständen noch weiter verzögern! Erfahrungsgemäß kann ein Rechtsbeistand (z.B. Rentenberater, Rechtsanwalt) Ihnen schneller zu Ihrem Recht verhelfen bzw. zur Klärung offener Fragen beitragen.
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Aktuelle Urteile: Kein Austrittsrecht für auf Antrag
pflichtversicherte Selbständige trotz Verschlechterung der Bewertung von Ausbildunganrech- nungszeiten BSG, Urteil vom 26.01.2005, B
12 RA 3/03 R - *** Kein Anspruch auf Geschieden- enwitwenrente bei Wiederheirat zu Lebzeiten des geschiedenen Ehe- gatten BSG, Urteil
20.10.2004 B 5 RJ 39/03 R - *** Pachteinnahmen als Einkünfte aus
Land- und Forstwirtschaft können rentenschädlich sein. BSG, Urteil vom 07.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R - *** Auch bei kurzer
Ehezeit muss keine Versorgungsehe vorliegen und des- halb Witwenrente gezahlt werden. Sozialgericht Würzburg, Urteil vom 15.09.2004 S 8 RJ 697/02 |
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